Siehe: 4. Vertragslaufzeit, Kündigung.
Nach der Kündigung von Domains können im Voraus bezahlte Entgelte in der Regel nicht erstattet werden. Hintergrund sind die Modalitäten der Vergabestellen: Unbeschadet einer Kündigung fallen für Domains – selbst bei einer Löschung – Kosten bis zum Ende des Vorauszahlungszeitraumes an. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass deshalb im Voraus bezahlte Entgelte für Domains in der Regel nicht erstattet werden können.