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7.9.1 Nutzungsunabhängige Entgelte

b-4-u - Büro für digitale Dienstleistungen Inh. Franz Fischer
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gültig ab 28. Mai 2022

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7.9.1 Nutzungsunabhängige Entgelte

Nutzungsunabhängige Entgelte, sind Entgelte, die auch dann anfallen, wenn der Kunde den bestellten und zur Verfügung gestellten Dienst, die Leistung oder Ware nicht aktiv in Anspruch nimmt oder nutzt.

Nutzungsunabhängige Entgelte (z. B. Cloud-Dienste, Digital-Abonnements, Digital-Inhalte, Domains, Webhosting, Entgelte aus Wartungsverträgen, Entgelte für Dienste bei denen wir Teilkomponenten von Dritten anmieten sowie bloße Warenlieferungen) werden mit Vertragsschluss fällig und sind für die Mindestvertragslaufzeit bzw. Warenlieferung im Voraus zahlbar, soweit kein kürzerer Abrechnungszeitraum oder nichts anderes in gegenseitigem Einvernehmen vereinbart ist.

Sofern die Mindestvertragslaufzeit bei Verträgen mit fortlaufender oder wiederkehrender Leistung abgelaufen ist, wird für jede erneute Abrechnung, als Abrechnungszeitraum, die ursprüngliche Mindestvertragslaufzeit angesetzt. Die Entgelte des Abrechnungszeitraumes werden im Voraus für den Vorauszahlungszeitraum fällig. Erfolgt eine Kündigung vor Ende des Vorauszahlungszeitraumes, wird die der Kündigung entsprechende Vorauszahlung nach dem Zeitpunkt des tatsächlichen Vertragsendes erstattet.

Zahlungen des Kunden erfolgen per SEPA-Lastschriftverfahren, Vorkasse oder PayPal. Die Zahlung per Rechnung im Voraus ist auf Wunsch des Kunden möglich.

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