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7.10 SEPA-Lastschriftverfahren

b-4-u - Büro für digitale Dienstleistungen Inh. Franz Fischer
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gültig ab 28. Mai 2022

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7.10 SEPA-Lastschriftverfahren

SEPA steht für Single Euro Payments Area, auf Deutsch Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. SEPA verfolgt das Ziel der Vereinheitlichung von bargeldlosen Zahlungen und ein europaweit einheitlicher Zahlungsraum für bargeldlose Zahlungen in Euro zu schaffen. Die teilnehmenden Gebiete gehen über die Euro-Länder hinaus. Mit Stand 01.01.2016 gehören zum SEPA-Zahlungsraum: Die Länder der Europäischen Union, die Europäische Freihandelsassoziation, Monaco und San Marino.
 
Der Kunde innerhalb des SEPA-Raumes kann uns ermächtigen alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallende Entgelte einzuziehen. Die Ermächtigung gilt auch für vom Kunden mitgeteilte neue Bankverbindungen bis auf Widerruf.
 
Unsere Gläubiger-Identifikationsnummer im SEPA-Lastschriftverfahren lautet: DE44ZZZ00001353297. Jedem Lastschrift-Kunden erstellen wir eine individuelle und eindeutige Mandatsreferenz, die dem Lastschrift-Kunden mitgeteilt wird. Hierfür entstehen dem Kunden keine Kosten.
 
Wir weisen darauf hin, dass wir nutzungsunabhängige Entgelte im SEPA-Lastschriftverfahren sieben Tage nach Auftragseingang einziehen, jedoch nicht vor Fälligkeit. Andere Entgelte ziehen wir im SEPA-Lastschriftverfahren vierzehn Tage nach Erbringung des Auftrags und Rechnungsstellung ein, jedoch nicht vor Fälligkeit. Der Kunde sichert zu, für eine ausreichende Deckung des von ihm angegebenen Kontos zu sorgen.
 
Verantwortet der Kunde eine Rücklastschrift mangels Deckung des angegebenen Bankkontos, wegen Widerspruchs gegen unsere Abbuchung oder fehlerhafte Eingabe der Bankverbindung, hat der Kunde ggf. die Kosten zu tragen, die infolge der Zahlungstransaktion entstehen. Dem Kunden ist es jederzeit möglich, nachzuweisen, dass die Gebühren im Einzelfall niedriger waren. Dann ist der Kunde auch nur zur Zahlung des niedrigeren Betrages verpflichtet.

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